24h Betreuung

Nach der Erhebung des passenden Betreuungs- und Pflegebedarfs, erhalten meine Klienten ein maßgeschneidertes Gesamtpaket. 

Die von mir vermittelten Betreuerinnen sind ausschließlich selbständige Betreuungskräfte, die nach § 159 der Gewerbeordnung und im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes arbeiten. Die Personen verfügen über eine Gewerbeberechtigung und haben eine vorzuweisende qualifizierte Ausbildung!

Allgemeine Informationen

  • An- und Abreise
    Die An- und Abreise wird von mir organisiert. Die Kosten sind von der Pflegeperson zu übernehmen. Im Regelfall werden die Betreuerinnen alle 30 Tage gewechselt. Beim Wechsel wird sichergestellt, dass die Pflegeperson keinen Tag alleine ist.
  • Verpflegung und Unterkunft
    Im Heim der Pflegeperson ist der Betreuungskraft ein eigenes Zimmer zur Verfügung zu stellen. Für die Kosten der Verpflegung ist die Pflegeperson aufzukommen
  • Krankheitsbedingter oder ähnlicher Ausfall der 24h Betreuerin
    Österreichweiter Ersatz innerhalb von 24 h bis zur Ankunft einer neuen Betreuerin

Tätigkeiten der Betreuungskraft

  • Alltägliche Betreuungstätigkeiten
    • Gesellschaft leisten
    • Unterhaltungen führen
    • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
    • Begleitung bei verschiedenen Tätigkeiten
    • Unterstützung bei der Lebensführung
    • Freizeitgestaltung
    • Begleitung bei Behördenwegen
    • Unterstützung im Alltag
    • Tagesablauf gestalten
  • Haushaltshilfe
    • Einkaufen
    • Kochen
    • Wäscheversorgung
    • Versorgung des Haushaltes (lüften, Blumen gießen, etc.)
    • Aufzeichnungen über Ausgaben für die zu betreuende Person
    • Organisation und Hilfe im Haushalt
    • Haushaltsführung
    • Reinigungstätigkeiten
    • Essenszubereitung
  • Unterstützende pflegerische Tätigkeiten
    • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
    • Unterstützung bei der Arzneimittelaufnahme
    • Unterstützung bei der Körperpflege
    • Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Unterstützung bei der Mobilisation
    • Wechsel von Inkontinenzprodukten

Zu beachten

Die folgenden Tätigkeiten dürfen nur nach Delegierung/Übertragung seitens einer diplomierten Pflegekraft bzw. Ärzt:in durchgeführt werden:

  • Jegliche pflegerische Tätigkeiten
  • Folgende ärztliche Tätigkeiten
    • Verabreichung von Medikamenten, Anlegen von Bandagen und Verbänden, Anführung des Verbandes von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona
    • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
    • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
    • einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie weitere einzelne ärztliche Tätigkeiten, sofern diese einen zu den in den genannten Tätigkeiten vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen ausweisen
    • Blutdrucks-, Blutzucker- und Gewichtskontrollen
    • Wundversorgung

 

Kosten

Hinweis: Tagessatz variiert nach Pflegestufe und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft!

Beispiel: Pflegestufe 3 – Betreuungskraft mit guten Deutschkenntnissen

28 Tage x 85 Euro (inkl. SVA und Agenturleistungen)    = 2.380 Euro

Fahrtkosten                                                                            =    200 Euro

Gesamt                                                                                    = 2.580 Euro

abzüglich

– Pflegegeld                                                                             =    502 Euro

– Zuschuss 24-h-Betreuung                                                  =     640 Euro

Eigenleistung                                                                         = 1.438 Euro

 

carmen 4 care